Jedem Badegast ist der typische „Chlorgeruch“
in Schwimmhallen präsent. Ursache
hierfür ist der Stoff Trichloramin,
der für die bekannten Reizungen an
Augen und Atemwegen verantwortlich
gemacht wird.
Im europäischen Ausland – insbesondere
sind hier Frankreich, Belgien,
Großbritannien und die Niederlande
zu nennen – befasst man sich bereits
seit längerer Zeit intensiv mit den auftretenden
Expositionen von Trichloramin
in der Luft von Hallenbädern
und deren gesundheitlichen Wirkungen.
In der Öffentlichkeit wurde besonders
die im Dezember 2000 publizierte
Studie von Prof. Alfred Bernard
von der katholischen Universität von
Louvain (Belgien) wahrgenommen, wonach
bei Schulkindern ein Zusammenhang
zwischen einem häufigen
Schwimmbadbesuch und dem Auftreten
von Asthma besteht (Anmerkung
der Redaktion: siehe auch AB 07/03
S. 368 f.).
In Deutschland liegen hierzu bisher
noch verhältnismäßig wenige Erkenntnisse
vor. Die gesetzlichen Unfallversicherungsträger
in Deutschland haben
als wichtige Aufgaben den Ursachen
von arbeitsbedingten Gefahren
für Leben und Gesundheit nachzugehen
und mit allen geeigneten Mitteln
Berufskrankheiten und arbeitsbedingte
Gesundheitsgefahren zu verhüten.
Neben den Beschäftigten in Bädern,
die gegenüber Trichloramin exponiert
sein können – im Wesentlichen sind
hier Meister und Fachangestellte für
Bäderbetriebe sowie Therapeuten zu
nennen – sind darüber hinaus Lehrkräfte
und Schüler während des Schulschwimmens
zu berücksichtigen.
Die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung
(DGUV) als Spitzenverband
der gewerblichen Berufsgenossenschaften
und der Unfallversicherungsträger
der öffentlichen Hand hat in Wahrnehmung
seiner Aufgaben, gemeinsame
Maßnahmen seiner Mitglieder zu
koordinieren und Forschung auf dem
Gebiet der Prävention zu betreiben, im
Jahr 2005 ein Forschungsprojekt „Trichloramin
in Bädern” mit dem Ziel initiiert,
die Expositionen gegenüber Trichloramin
in Bädern zu ermitteln und
zu bewerten sowie Empfehlungen zur
Minimierung der Belastungen abzuleiten.