Über die Kombination von Freizeiteinrichtungen in kommunalen und regionalen Bereichen

Seit 1967 ist der Siedlungsverband Ruhrkohlenbezirk (SVR), der Regionalverband für die Städte und Kreise an Rhein und Ruhr, dazu übergegangen, in systematischer Weise Freizeitanlagen zu fördern, und zwar a) sehr große Freizeitzentren mit wenigstens 150 ha großen Seen, b) große Freizeitparks, Revierparks genannt, die wenigstens 25 ha groß und durch grünes Umland von mindestens doppelter Größe umgeben sind, c) kleinere Freizeitstätten.

Autor
Heinz-Arno Mittelbach
Ausgabe
08/1971
Rubrik
Bäderbetrieb