Überlassung von Wasserflächen in Schwimmbädern an Dritte

Gemäß § 3 des Mustervertrages in der DGfdB-Arbeitsunterlage A 51 „Empfehlung für die Vertragsgestaltung bei der Überlassung von Wasserflächen in Schwimmbädern an Dritte“ gehört zu den Pflichten der Vertragspartner die Einweisung des Nutzers mit Dokumentation. Die nachfolgende Veröffentlichung soll eine Hilfe für die Badbetreiber darstellen und besteht aus einem Informationsblatt für die Lehrkräfte und Übungsleiter sowie aus einem Einweisungsprotokoll.

Autor
Martin Burgers
Ausgabe
09/2018
Rubrik
Verbände