Übertragung der Wasseraufsicht an Dritte

Immer wieder taucht bei Badbetreibern die Frage auf, ob die Wasseraufsicht an Dritte, z. B. Wasserrettungsorganisationen, Vereine oder Schulen, übertragen werden kann und was dabei rechtlich zu beachten ist. In der Praxis passiert es sehr häufig, dass die Verantwortung für die Wasseraufsicht in Bädern ganz oder teilweise, z. B. für bestimmte Bahnen, auf Badnutzer übertragen wird. Vor dem Hintergrund des bestehenden Kostendrucks für die Betreiber wird auch von Seiten der Politik nach Lösungen gefragt, die zum einen den Zuschussbedarf des Bades reduzieren, zum anderen aber das Badangebot möglichst nicht einschränken.

Autor
Prof. Dr. Carsten Sonnenberg
Ausgabe
03/2016
Rubrik
Bäderbetrieb