Immer wieder taucht bei Badbetreibern
die Frage auf, ob die Wasseraufsicht
an Dritte, z. B. Wasserrettungsorganisationen,
Vereine oder Schulen,
übertragen werden kann und was
dabei rechtlich zu beachten ist. In der
Praxis passiert es sehr häufig, dass
die Verantwortung für die Wasseraufsicht
in Bädern ganz oder teilweise,
z. B. für bestimmte Bahnen, auf
Badnutzer übertragen wird. Vor dem
Hintergrund des bestehenden Kostendrucks
für die Betreiber wird auch
von Seiten der Politik nach Lösungen
gefragt, die zum einen den Zuschussbedarf
des Bades reduzieren, zum anderen
aber das Badangebot möglichst
nicht einschränken.