Überwachung und Aufbereitung von Heilwässern in Therapie- oder Bewegungsbecken

Die Überwachung von Heilwässern als Beckenwasser in gemeinschaftlich genutzten Therapie- oder Bewegungsbecken durch die Gesundheitsbehörden und die Betreiber der Bäder (Sicherstellung der allgemeinen Verkehrssicherungspflicht) erfolgt derzeit nach der Empfehlung des Umweltbundesamtes (UBA) von 2006: „Hygieneanforderungen an Bäder und deren Überwachung“ 1. Grundlage der UBA-Empfehlung sind das Infektionsschutzgesetz (IfSG) vom 20. Juli 20002 sowie die „allgemein anerkannten Regeln der Technik“, die in der Normenreihe DIN 19 643 „Aufbereitung von Schwimm- und Badebeckenwasser“ fortgeschrieben werden. 3

Autor
Dr. Dieter Eichelsdörfer, München
Ausgabe
04/2009
Rubrik
Bädertechnik