Umgang mit Ausländern in öffentlichen Bädern

Nach unseren geltenden Rechtsordnungen, nach den jeweils geltenden Haus- und Badeordnungen, hat jeder Badbesucher ohne Rücksicht auf gesellschaftliche Herkunft, Glauben, Geschlecht und Alter gleiche Rechte und Pflichten in den öffentlichen Bädern. Auch die Nationalität bleibt hierbei unberücksichtigt.

Autor
Werner Güntheroth
Ausgabe
05/1982
Rubrik
Bäderbetrieb