Umsatzsteuerpflicht von Schwimmbädern

Auf Grund meines Aufsatzes 'Umsatzsteuer in Badebetrieben'' (Archiv des Badewesens , 1951, S. 199) sind mir eine Reihe von Rückfragen zugegangen, die mich zu einer Ergänzung und Klarstellung veranlassen; dabei kann auch ein neuer Erlaß des Bundesministers' der Finanzen vom 8. Dezember 1952 berücksichtigt werden.

Autor
Ernst Böhme
Ausgabe
02/1953
Rubrik
Bäderbetrieb