Unfälle Jugendlicher in Schwimmbädern

Bei dem Besuch Jugendlicher von Schwimmbädern können diese sowohl als Unfallverletzte sowie als Schadensstifter in Betracht kommen. Ein solcher Unfall wirft Haftungsfragen auf, die Gegenstand dieser Abhandlung sind.

Autor
Wilhelm Weimar
Ausgabe
09/1971
Rubrik
Bäderbetrieb