Unfallverhütung - eine Aufgabe des Betriebsleiters

Natürlich nimmt die Unfallverhütung in Ihrem Gesamtaufgaben- und Pflichtenkreis nur einen schmalen Bereich ein - Sie kennen es schon allein aus dem Umfang Ihres jetzigen Lehrgangprogramms -, aber die Beschäftigung mit dem Thema lohnt sich. Wir wollen bei den folgenden Betrachtungen die strafrechtliche Seite etwas im Hintergrund lassen.

Autor
Peter Pohlen
Ausgabe
04/1968
Rubrik
Bäderbetrieb