Unfallverhütungsvorschrift GUV 2.10 - Elektrische Anlagen und Betriebsmittel - - Auswirkungen auf

Im November 1979 wurde die UVV-GUV 2.10- Elektrische Anlagen und Betriebsmittel - durch die gesetzliche Unfallversicherung (GUV) in Kraft gesetzt. Sie folgte damit anderen Berufsgenossenschaften (BG), die die von der BG Elektrotechnik und Feinmechanik erarbeitete VBG 4 - Elektrische Anlagen und Betriebsmittel, textgleich übernahmen.

Autor
Manfred Strate
Ausgabe
05/1984
Rubrik
Bäderbetrieb