Unfallverhütungsvorschriften für Badeanstalten

Zu Beginn meines Referates möchte ich zunächst der Deutschen Gesellschaft für das Badewesen und somit auch dem Veranstalter der heutigen Tagung, dem Verein Deutscher Badefachmänner, meinen Dank dafür aussprechen, daß mir als einem Vertreter der gesetzlichen Unfallversicherung Gelegenheit gegeben wird, hier vor einem Gremium von Fachmännern über 'Unfallverhütungsvorschriften für Badeanstalten' zu sprechen.

Autor
Helmut Meridies
Ausgabe
06/1954
Rubrik
Bäderbetrieb