Unterschlagung von zwei DM rechtfertigt außerordentliche Kündigung

Begeht ein Arbeitnehmer zulasten seines Arbeitgebers ein Vermögensdelil<t wie Diebstahl oder Unterschlagung von Firmeneigentum, rechtfertigt dies selbst bei geringem Schaden in der Regel die außerordentliche Kündigung - so das Landesarbeitsgericht (LAG) in Düsseldorfin seinem Urteil vom B.August 1999 (Az.: 8 Sa 672/99).

Ausgabe
11/2000
Rubrik
Bäderbetrieb