Untersuchung der Belastung von Tauchern mit Trihalogenmethanen zur Abklärung ihres Aufnahmepfades

Bei der aus hygienischer Sicht unabdingbaren Desinfektion von Schwimmbeckenwasser entsteht eine Vielzahl von Desinfektionsnebenprodukten (DNP), die von den Badegästen und dem in der Schwimmhalle beschäftigten Personal ggf. aufgenommen werden können. Um abzuklären, ob diese Aufnahme eine gesundheitliche Belastung darstellt, ist es notwendig festzustellen, in welcher Menge und auf welchem Wege diese Stoffe aufgenommen werden. Grundsätzlich kann z. B. die Aufnahme von leichtflüchtigen Trihalogenmethanen (THM) inhalativ (durch die Atmung), perkutan (über die Haut) und oral (durch Verschlucken) erfolgen. Besonders betroffen sind naturgemäß Schwimmer oder Badende, bei denen die Aufnahme über alle drei Pfade erfolgen kann, aber auch das Bäderpersonal, bei dem die Aufnahme in erster Linie über die Atmung erfolgt.

Autor
Thomas Gabrio, Klaus Kühn et al.
Ausgabe
03/2005
Rubrik
Bädertechnik