In öffentlichen Bädern in Deutschland
sind bereits viele UV-Anlagen im Einsatz.
Die UV-Strahlung dient dem Abbau von gebundenem Chlor im Badewassers. Die Auslegung der UVAnlagen und die Dimensionierung für die bestehenden Anlagen durch Dritte,
z. B. Überwachungsbehörden, ist häufig nicht nachvollziehbar und war bisher ohne normative Grundlage. Die Neufassung der DIN 19 643 (2012) „Aufbereitung von Schwimm- und
Badebeckenwasser“ sieht den Einsatz von UV-Anlagen mit Litteldruckstrahlern zur Einhaltung des Grenzwerts von
gebundenem Chlor vor. Als maßgebliche Größe zur Dimensionierung der UVAnlage wurde die Bestrahlungsdosis
festgelegt; die DIN fordert eine Bestrahlungsdosis des durch die Anlage fließenden Wassers von 400 bis 600 J/m2.