VDEK richtet im Zulassungsverfahren bürokratische Hürden auf

Der Verband der Ersatzkassen e. V. (VDEK), Siegburg, hat angekündigt, dass künftig bei Zulassungen gilt, dass der Behandlungsbeginn (mit Abrechnungsbefugnis) erst am Tag des Bescheides über die Zulassung erfolgen darf. Im Umkehrschluss heißt das: Alle vorher durchgeführten Behandlungen werden nicht mehr vergütet. Der VDEK empfiehlt allen Leistungserbringern, im Zulassungsverfahren die notwendigen Unterlagen mindestens vier Wochen vor dem geplanten Beginn der Behandlungstätigkeit einer Praxis einzureichen.

Autor
Dr. Michael Stehr
Ausgabe
07/2009
Rubrik
Gesundheit und Wellness