Verbände des Badewesens reagieren mit erheblichen Einwendungen auf den 2. Referentenentwurf

Im März diesen Jahres erhielten die Verbände des Badewesens sowie annähernd 20 weitere Verbände und Institutionen im Bäderumfeld umfängliche Post vom Bundesministerium für Gesundheit in Bonn. Im Zuge der Beteiligung im Rechtsetzungsverfahren zur Umsetzung des § 38 Abs. 2 des Infektionsschutzgesetzes vom 20. Juli 2000 gab das Ministerium den Vertretern der indirekt und direkt Betroffenen unter dem Geschäftszeichen 324-4539-10/2 den 2. Entwurf einer Verordnung über die Qualität von Schwimm- und Badebeckenwasser zur Kenntnis und bat um Prüfung und Stellungnahme. Der neue Referentenentwurf enthält im Vergleich zum Vorgängerentwurf aus dem Jahr 2000 erhebliche Veränderungen zu Ungunsten der Betreiber, die zu Bäderschließungen in erheblichem Ausmaß und/oder zu enormen Belastungen der Kommunen führen können. Deshalb erarbeiteten die Verbände des Badewesens eine detaillierte Stellungnahme und trugen ihre Einwendungen zusammen mit zahlreich angereisten Vertretern des Badewesens und sonstigen Betroffenen in der Anhörung am 29. Mai in Bonn vor.

Autor
Christian Ochsenbauer
Ausgabe
07/2002
Rubrik
Bäderbetrieb