Verbesserung der Berufsausbildung bei Masseuren geplant

Der Entwurf des neuen Berufsgesetzes für Masseure, medizinische Bademeister und Krankengymnasten liegt vor. Die Zweiteilung der Berufe bleibt erhalten. Weder für Masseure noch für Krankengymnasten ergeben sich grundsätzliche Neudefinition des Berufsbildes

Autor
VDB
Ausgabe
09/1989
Rubrik
Bäderbetrieb