Verdeckte Gewinnausschüttung bei dauerdefizitärer Kapitalgesellschaft

Der in München ansässige Bundesfinanzhof (BFH) hat mit Urteil vom 22. August 2007 – I R 32/06 – entschieden, dass ein strukturell dauerdefizitärer Bäderbetrieb einer kommunalen GmbH verdeckte Gewinnausschüttungen an die betreffende Gemeinde auslöst. Diese Auffassung hatte der BFH auch schon in einem Gerichtsbescheid vom 7. März 2007 vertreten. Die Klägerin – eine kommunale Holding – hatte hierauf mündliche Verhandlung beantragt, wodurch der Gerichtsbescheid gegenstandslos geworden war.

Autor
Eike Chris tian Westermann
Ausgabe
01/2008
Rubrik
Bäderbetrieb