Verfahrenstechniken der Chlor-Elektrolyse

Nach der DIN 19643 „Aufbereitung von Schwimm- und Badebeckenwasser" in der Fassung vom April 1997 dürfen für die Desinfektion von Beckenwasser Chlorgas, Natriumhypochlorit-Lösung oder Calciumhypochlorit eingesetzt werden. Chlorgas wird - abgefüllt in Druckbehältern oder hergestellt am Verwendungsort durch Elektrolyse - mit Hilfe eines Injektors in Wasser gelöst. Diese so bereitete Chlorlösung dient dann als Desinfektionsmittel, das dem Filtrat zugegeben wird. Natriumhypochlorit- Lösung kann mit ca. 150 g/l wirksamem Chlor vom Handel bezogen werden oder ebenfalls am Verwendungsort durch Elektrolyse bereitet werden. Calciumhypochlorit ist die einzige feste Chlorverbindung, die nach der DIN 19 643 für Schwimm- und Badebeckenwasser eingesetzt werden darf. Calciumhypochlorit kann als Granulat oder in Tablettenform bezogen werden und wird meist dem Filtrat als Lösung in Konzentrationen von 1 bis 5 % zugesetzt.

Autor
Wolfgang Roeske
Ausgabe
04/2001
Rubrik
Bädertechnik