Nach der DIN 19643 „Aufbereitung von
Schwimm- und Badebeckenwasser" in
der Fassung vom April 1997 dürfen für die
Desinfektion von Beckenwasser Chlorgas,
Natriumhypochlorit-Lösung oder Calciumhypochlorit
eingesetzt werden. Chlorgas
wird - abgefüllt in Druckbehältern oder
hergestellt am Verwendungsort durch
Elektrolyse - mit Hilfe eines Injektors in
Wasser gelöst. Diese so bereitete Chlorlösung
dient dann als Desinfektionsmittel,
das dem Filtrat zugegeben wird. Natriumhypochlorit-
Lösung kann mit ca. 150 g/l
wirksamem Chlor vom Handel bezogen
werden oder ebenfalls am Verwendungsort
durch Elektrolyse bereitet werden.
Calciumhypochlorit ist die einzige feste
Chlorverbindung, die nach der DIN 19 643
für Schwimm- und Badebeckenwasser
eingesetzt werden darf. Calciumhypochlorit
kann als Granulat oder in Tablettenform
bezogen werden und wird meist
dem Filtrat als Lösung in Konzentrationen
von 1 bis 5 % zugesetzt.