Verhalten des Aufsichtspersonals bei Unfällen gegenüber Kriminalpolizei und Staatsanwaltschaft

Das Thema dieser Ausführungen kann sich, da von Unfällen gesprochen wird, nur auf die vorsätzliche Körperverletzung gem. § 223 StGB, die fahrlässige Körperverletzung gem. § 230 StGB und die fahrlässige Tötung gem. § 222 StGB beziehen. Es wird im nachfolgenden untersucht, welche Rechte und welche Pflichten Sie einerseits als Zeuge und andererseits als Beschuldigter haben. Grundlage Ihrer Rechte sowie Ihrer Pflichten ist die Strafprozeßordnung (StPO).

Autor
Manfred-Wilhelm Gofferje
Ausgabe
02/1998
Rubrik
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