Verkehrssicherungspflicht an Baggerseen

In den Sommermonaten werden unsere heimischen Baggerseen sehr häufig zum Baden benutzt. In der Regel stehen diese Seen im Eigentum der Städte und Gemeinden, auf deren Gebiet sie sich befinden. Das Baden geschieht oft mit ausdrücklicher Erlaubnis der Eigentümer, d. h. es liegt eine echte Verkehrsöffnung vor.

Ausgabe
11/1990
Rubrik
Bäderbetrieb