Verkehrssicherungspflicht für Betreiber (Eigentümer) von Bolzplätzen

Auf einem Fußweg, der unmittelbar an einem Bolzplatz vorbeiführt, wurde eine Frau von einem Fußball getroffen und verletzt. Einer Klage auf Schmerzensgeld wurde von Amtsgericht stattgegeben, eine Berufung gegen dieses Urteil blieb ohne Erfolg. (LG Hagen -WS 120/98)

Autor
cg
Ausgabe
07/2000
Rubrik
Bäderbetrieb