Vernebler, insbesondere Handvernebler für Inhalationszwecke

Ein zum Patent angemeldeter Vernebler ist so konstruiert, daß er lungengängiges Aerosol in so ausreichender Menge liefert, daß die Gefahr einer Unterdosierung ausgeschaltet Ist. Außerdem ist er so leichtgängig gebaut, daß er auch von Kranken und schwachen älteren Personen ohne Anstrengung bedient werden kann.

Autor
Paul Ritzau
Ausgabe
08/1963
Rubrik
Gesundheit und Wellness