Verpflichtende Einführung der E-Rechnung zum 1. Januar 2025

Wie viele andere Unternehmer/-innen in Deutschland auch, müssen Badbetreiber/-innen dafür sorgen, dass sie ab dem 1. Januar 2025 E-Rechnungen verarbeiten können.

Autor
Sven Priebs
Ausgabe
12/2024
Rubrik
Bäderbetrieb