Versicherungen für Kursleiter – notwendig, sinnvoll?

Der Bereich Kurse und Animation nimmt in den Bädern ständig an Bedeutung zu. Dabei wird jedoch häufig der versicherungsrechtliche Schutz von Kursleitern vernachlässigt. Sowohl der angestellte Arbeitnehmer bzw. die freiberuflich tätige Honorarkraft als auch der Arbeitgeber sollten jedoch im eigenen Interesse dafür Sorge tragen, dass eine entsprechende Absicherung besteht. Denn im Schadensfall kann bei einer Versicherungslücke die Existenz gefährdet sein. Für den Kursleiter bzw. den im Animationsbereich beschäftigten Mitarbeiter sind insbesondere die Berufs- und Privathaftpflicht-, die Unfall- sowie die Berufsunfähigkeitsversicherung relevant. Auf diese Versicherungen wird im Folgenden genauer eingegangen.

Autor
Carsten Sonnenberg
Ausgabe
09/2005
Rubrik
Bäderbetrieb