Versicherungsschutz für das Risiko aus dem Vorhandensein von Bädern

Auf eine Anfrage der Redaktion erhielten wir folgende Auskunft: 'Zu unterscheiden sind drei Komplexe; 1. Privatbäder mit ausschließlich privater Nutzung a) offene (im Freien auf dem Privatgrundstück gelegene) Bäder b) überbaute Bäder

Ausgabe
08/1972
Rubrik
Bäderbetrieb