Wann ist die Tätigkeit im medizinischen Badebetrieb als freiberuflich anzusehen? Eine weitere Entsc

Nachdem in dieser Zeitschrift Urteile der Finanzgerichte Hannover und Stuttgart besprochen wurden, die die Gewerbesteuerpflicht sowohl beim Masseur als auch beim medizinischen Bademeister in den zur Entscheidung stehenden Fällen verneint hatten, ist nunmehr ein weiteres Urteil des Niedersächsischen Finanzgerichts in Hannover vom 28. Juni 1957 ergangen, das im Hinblick auf die verschiedenartigen Tätigkeitsgebiete im medizinischen Badebetrieb als umfassend angesehen werden kann. Es ist daher von besonderer Bedeutung für die in Frage kommenden Badebetriebe.

Autor
Thümer
Ausgabe
09/1957
Rubrik
Bäderbetrieb