Wasserhygiene versus Calcitsättigung

Schwimm- und Badebeckenwasser muss gemäß den Anforderungen des Infektionsschutzgesetzes (§ 37 Abs. 2 IfSG) so beschaffen sein, dass durch seinen Gebrauch eine Schädigung der menschlichen Gesundheit nicht zu besorgen ist. Hierzu ist eine permanente Aufbereitung und Desinfektion des Beckenwassers nach den allgemein anerkannten Regeln der Technik unumgänglich. Dabei kommt es infolge der Nutzung und durch den Einsatz der erforderlichen Chemikalien gegenüber dem als Füllwasser verwendeten Leitungswasser unweigerlich zu einer Veränderung der Eigenschaften und der Zusammensetzung des Beckenwassers. Im vorliegenden Artikel werden die entscheidenden Faktoren benannt und deren Auswirkungen auf Materialien und Baustoffe aufgezeigt. Dazu wird insbesondere der Einfluss der Wasseraufbereitung auf die Säurekapazität und das damit verbundene Kalk-Kohlensäure-Gleichgewicht beleuchtet.

Autor
Dirk P. Dygutsch, Alexander Reuß
Ausgabe
05/2013
Rubrik
Bäderbau