Wechselseitige Anerkennung von bestimmten Eignungs- und Überwachungsnachweisen im Bauwesen

Übereinkommen zwischen dem Bundesminister für Raumordnung, Bauwesen und Städtebau der Bundesrepublik Deutschland, dem Minister für öffentliche Arbeiten des Königsreichs Belgien und dem Staatssekretär für Auswärtige Angelegenheiten, Außenhandel und Zusammenarbeit, Staatssekretär des Mittelstandes des Großherzogtums Luxemburg - Vertragsparteien - über die Wechselseitige Anerkennung von bestimmten Eignungs- und Überwachungsnachweisen im Bauwesen

Ausgabe
06/1988
Rubrik
Bäderbau