Welche Vergütung erhält der Schwimmeister während seines Urlaubs

Schwimmeistern in Freibädern werden vielfach für die Überstunden, die sie während der Freibadesaison monatlich ableisten müssen, um einen reibungslosen Betrieb ihres Bades zu gewährleisten, eine zusätzliche Überstundenpauschale gewährt. Diese Pauschale wird für den vollen Monat festgelegt und es kommt wiederholt vor, daß für die Monate Mai und September nur der halbe Betrag ausgezahlt wird. Als Begründung wird dann angegeben, die offizielle Badesaison beginne erst am 15. Mai und ende am 15. September. Es handele sich also jeweils 'nur' um zwei halbe Monate!!

Autor
Paul Zedler
Ausgabe
11/1964
Rubrik
Bäderbetrieb