Welchen Beitrag können die Träger der gesetzlichen Unfallversicherung zur Unfallverhütung in Bädern

Wer sich mit Unfallverhütung in Bädern beschäftigt, der hat sich auch mit Vorschriften der Träger der gesetzlichen Unfallversicherung auseinanderzusetzen. Es werden die Grundlagen zum Erlaß solcher Vorschriften dargelegt und deren Zielsetzung an dem für Bäder erlassenen Regelwerk erläutert.

Autor
Axel Ment
Ausgabe
10/1982
Rubrik
Bäderbetrieb