Öffentliche Auftraggeber müssen vor der Vergabe freiberuflicher Dienstleistungen im Rahmen der Bedarfsplanung
nach DIN 18 205 stets die Höhe deren voraussichtlichen Auftragswerts ermitteln. Dieser Wert
bestimmt, ob die Leistungen freihändig oder im Verhandlungsverfahren mit vorheriger europaweiter
Vergabebekanntmachung nach der Verdingungsordnung für freiberufliche Leistungen (VOF) – beides ggf.
in Verbindung mit einem begrenzten Planungswettbewerb – vergeben werden. Der Autor, Beratender
Ingenieur des gemeinnützigen Vereins der Gütestelle Honorar- und Vergaberecht e. V. (GHV) in Ludwigshafen,
stellt im Folgenden die grundsätzlichen Aspekte der beiden Vergabeverfahren dar und erläutert
anhand dreier Beispiele, wie öffentliche Auftraggeber durch eine konsequente Durchführung des zweistufigen
Vergabeverfahrens den am besten geeigneten Architekten oder Ingenieur finden können.