Wichtige Änderung der Terminologie für die Aufsicht in öffentlichen Bädern

Seit vielen Jahren wird in den Regelwerken der Deutschen Gesellschaft für das B adewesen e.V. und des BUNDESFACHVERBANDES ÖFFENTLICHE BÄ- DER E.V . (BÖB), Essen, der Begriff „Wasseraufsicht” als Synonym für die Überwachung der Bereiche, die den Badegästen zugänglich sind, verwendet. Die reine Beaufsichtigung der Wasserflächen wurde entsprechend mit „Beckenaufsicht” umschrieben. „Wasseraufsicht” war damit immer eine komplexe Tätigkeit, die das tatsächliche Tätigkeitsfeld einer Aufsichtskraft im Bad recht genau beschreibt. In der Rechtsprechung sind die Anforderungen an diese Tätigkeit häufig formuliert worden und finden in der aktuellen Fassung des Merkblatts 94.05 „Verkehrssicherungs- und Aufsichtspflicht in öffentlichen Bädern während des Badebetriebes” ihren Niederschlag.

Ausgabe
02/2008
Rubrik
Verbände