Seit vielen Jahren wird in den Regelwerken der Deutschen
Gesellschaft für das B adewesen e.V. und des
BUNDESFACHVERBANDES ÖFFENTLICHE BÄ-
DER E.V . (BÖB), Essen, der Begriff „Wasseraufsicht”
als Synonym für die Überwachung der Bereiche, die
den Badegästen zugänglich sind, verwendet. Die reine
Beaufsichtigung der Wasserflächen wurde entsprechend
mit „Beckenaufsicht” umschrieben. „Wasseraufsicht”
war damit immer eine komplexe Tätigkeit,
die das tatsächliche Tätigkeitsfeld einer Aufsichtskraft
im Bad recht genau beschreibt. In der
Rechtsprechung sind die Anforderungen an diese
Tätigkeit häufig formuliert worden und finden in der
aktuellen Fassung des Merkblatts 94.05 „Verkehrssicherungs-
und Aufsichtspflicht in öffentlichen Bädern
während des Badebetriebes” ihren Niederschlag.