Wirtschaftlicher und steuerlicher Verbund zwischen Stadtwerken und dem Bäderbetrieb durch eine BHKW-

Stadt- oder Gemeindewerke sind in der Regel Eigenbetrieb einer Stadt oder einer Gemeinde. Aufgrund ihrer Geschäftstätigkeit sind die Werke im vollen Umfang ein 'Betrieb gewerblicher Art' im steuerlichen Sinne und unterliegen daher auch unbeschränkt der Steuerpflicht (Körperschaftsteuer, Gewerbesteuer, Vermögensteuer, Umsatzsteuer).

Autor
Jost Stolten
Ausgabe
08/1996
Rubrik
Bäderbetrieb