Zugang in Bäder von Personen mit Merkzeichen „B“ im Schwerbehindertenausweis neu geregelt

Der Bundestag hat am 26. Oktober 2006 den von der Bundesregierung eingebrachten Entwurf zur Änderung des Sozialgesetzbuches (SGB) IX angenommen. Danach bedeutet das Merkzeichen „B” nicht mehr, dass eine Begleitung zwingend erforderlich ist. So war es im Gesetz eigentlich auch nie gemeint, leider aber etwas unglücklich formuliert worden. Die Formulierung „Notwendigkeit ständiger Begleitung” wurde folgerichtig an mehreren Stellen durch den Ausdruck „Berechtigung zur Mitnahme einer Begleitperson” ersetzt. Da im weiteren Gesetzgebungsverfahren der Vermittlungsausschuss nicht angerufen wurde, dürfte das Gesetz in Kürze in Kraft treten.

Autor
mw
Ausgabe
02/2007
Rubrik
Bäderbetrieb