Zur 4. Änderung des Bundesseuchengesetzes Aus dem Hygiene-Institut des Ruhrgebietes, Gelsenkirchen

Zum besseren Verständnis sind eingangs einige Aussagen über den Inhalt des Bundesseuchengesetzes zu machen, das in der ersten Fassung vom 18. Juli 1961 datiert, durch drei weitere Gesetze aus den Jahren 1963, 1971 und 1975 Änderungen erfuhr und nun durch dieses 4. Gesetz dem heutigen Stand des Wissens und der Forschung auf dem Gebiet der Seuchenverhütung und -bekämpfung angepaßt worden ist.

Autor
Helmuth Althaus
Ausgabe
05/1981
Rubrik
Bäderbetrieb