Zur Frage der Berufsstellung des staatlich geprüften Masseurs und med. Bademeisters gegenüber der K

Anlaß zu obigem Thema ist der Wunsch des Verbandes Deutscher Badebetriebe, Stellung zu nehmen in Her Form einer Entgegnung zu den Richtlinien für die ärztliche Verordnung von Krankengymnastik. Diese Richtlinien haben in den Kreisen des Verbandes einiges Aufsehen erregt. In diesem Artikel wurde ausgeführt, daß das Hauptgewicht der Krankengymnastik in der Behandlung von Krankheiten durch spezielle Übungen liege. Beim Masseurberuf dagegen liege es in der Erhaltung und Pflege der Gesundheit durch Massage und Wasseranwendung in Verbindung mit einfachen Bewegungsübungen im Rahmen der pflegerischen Gymnastik.

Autor
Wilhelm Rohrbach
Ausgabe
09/1962
Rubrik
Bäderbetrieb