Zur Frage des Standpunktes der gesetzlichen Regelung der Berufsausbildung des Masseurs und med. Bad

Da die Vorbereitungen und Vorarbeiten zu dem geplanten Gesetzentwurf so weit gediehen sind, daß sie bereits im Justizministerium in Bonn zur redaktionellen und juristischen Überprüfung vorliegen, um demnächst dem Bundestag zugeleitet zu werden, erübrigt sich ein Rückblick auf die mannigfachen Schwierigkeiten, die bisher überwunden werden mußten.

Autor
Wilhelm Rohrbach
Ausgabe
06/1955
Rubrik
Bäderbetrieb