Zur Gültigkeit von Meisterbriefen

Im Juli 1998 wurde die Verordnung über die Prüfung zum anerkannten Abschluss Geprüfter Meister für Bäderbetriebe/ Geprüfte Meisterin für Bäderbetriebe verkündet. Dadurch fand, nachdem 1997 die Verordnung über die Berufsausbildung zum/zur Fachangestellten für Bäderbetriebe in Kraft getreten ist, die Neuordnungdes Schwimmmeisterberufs ihren vorläufigen Abschluss.

Ausgabe
04/2001
Rubrik
Verbände