Zur Klarstellung der Behandlung mit Gleitmitteln bei Massagen

Eine Klarsteilung erscheint mir als Leiter meiner bekannten staatlich anerkannten Fachschule für Massage (seit Oktober 1922) dringend notwendig, wenn in einer Fachzeitschrift in einem Artikel 'über die Schutzwirkung von Puder bei Massagebehandlungen' (Nützi/Zürich) der Satz steht: 'Man soll nie Puder, Fett oder öl beim Massieren auf die Haut des Patienten bringen'. (Veröffentlicht im Deutschen Badebetrieb, Dez. 1962).

Autor
Wilhelm Rohrbach
Ausgabe
02/1963
Rubrik
Gesundheit und Wellness