Zur Sorgfaltspflicht in Badeanstalten

Es hat sich kürzlich in einem städtischen Volksbad ein Unfall ereignet, bei dem eine Frau (Badegast) einen Schädelbasisbruch erlitten hat. Diese Frau war von den Ankleidekabinen zum Duschraum der Schwimmhalle gegangen und dabei ausgerutscht. Der Boden war mit Gummi belegt, eine Warnungstafel gab es nicht, auch besondere Geländer fehlten.

Autor
W. Thiele
Ausgabe
12/1952
Rubrik
Bäderbetrieb