Zur Sorgfaltspflicht in Badebetrieben

Es hat sich kürzlich in einem städtischen Volksbad ein Unfall ereignet, bei dem eine Frau (Badegast) einen Schädelbasisbruch erlitten hat. Diese Frau war von den Ankleidekabinen zum Duschraum der Schwimmhalle gegangen und dabei ausgerutscht. Der Boden war mit Gummi belegt, eine Warnungstafel gab es nicht, auch besondere Geländer fehlten.

Autor
Willi Thiele
Ausgabe
04/1974
Rubrik
Bäderbetrieb