Zur Verbindlichkeit von DIN-Normen

Das Bundesverwaltungsgericht hat sich in seinem Urteil vom 22.5.1987 (Aktenzeichen 4 C 33-3583) im Rahmen eines Urteils zum Schutz vor Straßenverkehrslärm mit dem Verbindlichkeitsgrad technischer Richtlinien und DIN-Normen befaßt.

Ausgabe
03/1990
Rubrik
Bäderbetrieb