Zusammenveranlagung - Einbringung - Betriebsführungsvertrag

'Zu Ihrem Antrag teilen wir Ihnen mit, daß die Eingliederung des Stadtbades (Freibad oder Hallenbad) in die Stadtwerke mit steuerlicher Wirkung anerkannt wird.' Was geht einer solchen steuerlichen Anerkennung voraus?

Autor
Heinz Steinke
Ausgabe
05/1975
Rubrik
Bäderbetrieb