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DGfdB-Seminar „Arbeitnehmerüberlassung in Bäderbetrieben“ – jetzt Plätze sichern!
Besonders im Hinblick auf die anstehende Freibadsaison ist Fremdpersonaleinsatz oftmals notwendig, um den Betrieb mit einer ausreichend qualifizierten Besetzung aufrechterhalten zu können. Dieser Einsatz stellt Arbeitnehmerüberlassung (AÜ) dar, die gesetzlich durch das Arbeitnehmerüberlassungsgesetz (AÜG) reglementiert ist. Bei Nichtbeachtung der gesetzlichen Bestimmungen ergeben sich arbeitsrechtliche und sozialversicherungsrechtliche Risiken. Damit es soweit nicht kommt, zeigt Rechtsanwältin Dr. Dagmar Keysers Fallstricke auf und gibt Praxishinweise.
Termin: 13. März 2023 (8:45 bis 12:30 Uhr)
Ort: Online (Zoom)
Zielgruppe: Leiter:innen von Bäderbetrieben, Personalverantwortliche ebenso wie Kaufmännische Leitungen
Seminarleitung: Dr. Dagmar Keysers und Eric Voß
Themen:
- Wie ist Arbeitnehmerüberlassung definiert? Gesetzliche Voraussetzungen/Abgrenzung von anderen Fremdpersonaleinsätzen
- Beispiele für Arbeitnehmerüberlassung in Bäderbetrieben
- Was ist zu beachten, wenn Arbeitnehmerüberlassung vorliegt? Erfordernis der AÜ und Folgen ihres Fehlens/Ausnahme von AÜ/Fallstricke bei der Vertragsgestaltung und ihre Folgen/Pflichten des Bäderbetriebes gegenüber Leiharbeitnehmer:innen
- Haftungsfragen: Sozialversicherungsrechtliche Probleme/Haftung im Schadensfall