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DGfdB-Stellungnahme zum Jahressteuergesetz 2024

Die Bäderallianz Deutschland befürchtet durch die Neuregelung des Jahressteuergesetzes weitreichende Konsequenzen für die Überlassung von Schwimmbädern durch Kommunen an Sporttreibende bzw. an Vereine. Am 2. Oktober bat sie die Mitglieder des Finanzschusses im Deutschen Bundestag schriftlich um die Aufnahme ihrer Bedenken.

Die DGfdB hat zur öffentlichen Anhörung in der 100. Sitzung des Finanzausschusses am 7. Oktober eine eigene schriftliche Stellungnahme veröffentlicht.

+++ Update vom 8. Oktober: Die Bemühungen haben sich gelohnt, es konnte verhindert werden, dass die Vorsteuerabzugsfähigkeit bei Investitionen im § 4, Nummer 22, Buchstabe c, UstG fällt. +++

Autor
Christian Mankel
Datum
07.10.2024
Rubrik
News