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Dringender Hinweis: Korrektur an der DGfdB R 94.17 zur Haus- und Badeordnung

Die Richtlinie DGfdB R 94.17 „Erstellung einer Haus- und Badeordnung für öffentliche Bäder“, Fassung März 2019, musste vor dem Hintergrund eines Gerichtsurteils vom 26. Juni 2020 des OLG Karlsruhe, Aktenzeichen 15 U 9/20, das ab August 2020 rechtskräftig wird, angepasst werden. Die Richtlinie liegt jetzt in der Fassung vom Juli 2020 vor. Es wird dringend empfohlen, die in den Bäderbetrieben verwendeten Haus- und Badeordnungen unverzüglich zu überprüfen und ggf. entsprechend anzupassen.

Die Anpassung erfolgte im Anhang. Dort stand in der Fassung vom März 2019 im § 2 „Verbindlichkeit der Haus- und Badeordnung“ in Abs. 2 der Satz: „In solchen Fällen wird das Eintrittsgeld nicht zurückerstattet“. An dessen Stelle steht nun in der angepassten Fassung vom Juli 2020: „Im Falle der Verweisung aus dem Bad wird das Eintrittsgeld nicht erstattet. Dem Nutzer des Bades bleibt ausdrücklich der Nachweis vorbehalten, dass dem Badbetreiber in diesem Fall keine oder eine wesentlich niedrigere Vergütung zusteht als das vollständige Eintrittsgeld.“

Die aktuelle Fassung steht unseren Mitgliedern im geschlossenen Mitglieder-Bereich kostenlos zur Verfügung. Wer ein Exemplar in der Fassung vom März 2019 käuflich erworben hatte, erhält auf Anfrage an info(at)dgfdb.de die neue Fassung kostenlos.

Autor
Michael Weilandt
Datum
30.07.2020
Rubrik
News