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Freibadsaison 2020: Hinweise zum Umgang mit stillliegenden Freibädern
Vor dem Hintergrund des von der Bundesregierung empfohlenen und von den zuständigen Bundesländern erlassenen generellen Verbotes von Großveranstaltungen bis zum 31. August 2020 ist es zurzeit nicht vorhersehbar, ob, wann und unter welchen Bedingungen eine Öffnung von Freibädern in der Sommersaison 2020 erfolgen kann. Für die Betreiber:innen von Freibädern sind zumindest theoretisch mehrere Möglichkeiten denkbar, um mit dieser Unsicherheit umzugehen. Stefan Mersmann, Obmann des Arbeitskreises Wasseraufbereitung der DGfdB, und Dr. Dirk P. Dygutsch haben die folgenden drei Varianten beschrieben und bewertet:
- Becken mit „Winterwasser“ befüllt lassen
- Becken entleeren, renigen und leerstehen lassen
- Becken entleeren, reinigen, füllen und Wasseraufbereitungsanlage in Betrieb nehmen