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Gemeinsame Stellungnahme zur DGfdB Richtlinie 94.05: Verbände einigen sich
Am 22. November 2022 hat der Ausschuss Bäderbetrieb der Deutschen Gesellschaft für das Badewesen (DGfdB) in Trier den Weißdruck der Richtlinie DGfdB R 94.05 „Verkehrssicherungs-, Aufsichts- und Organisationspflichten in öffentlichen Bädern während des Badebetriebes“ fachlich verabschiedet. Es folgt nun noch die Beschlussfassung durch den Erweiterten Vorstand, dann steht einer Veröffentlichung im Verlauf des ersten Quartals 2023 nichts mehr im Wege.
Mit diesem Beschluss geht eine mehrjährige Bearbeitungsphase zu Ende. Im Arbeitskreis Organisation sowie in zahlreichen Spitzengesprächen innerhalb und zwischen den beteiligten Verbänden DGfdB, Deutsche Lebens-Rettungs-Gesellschaft (DLRG), Bundesverband Deutscher Schwimmmeister (BDS) und DRK Wasserwacht sind am Ende annehmbare Kompromisse erzielt worden.
Rettungsfähigkeit des Personals: nahezu unveränderte Anforderungen
Es liegt im Wesen von Kompromissen, dass die Beteiligten – zum Teil auch schmerzhafte – Abstriche machen müssen. Dies war auch hier der Fall. Am Ende zählte aber für alle das gemeinsame Interesse und der Wille, die Sicherheit in den Bädern zu gewährleisten, den Badbetreiber:innen betriebliche Handlungsspielräume zu geben und den Interessen des Berufsstandes sowie der Wasserrettungsorganisationen gerecht zu werden.
So bleiben etwa die Anforderungen an die Rettungsfähigkeit von Schwimmbadpersonal nahezu unverändert. Eine der für das Bäderwesen bekanntesten Qualifikationen in Deutschland, das Deutsche Rettungsschwimmabzeichen in Silber, bleibt ausgewiesener Bestandteil der Richtlinie.
Die nun gefundene Lösung wird von allen beteiligten Verbänden mitgetragen und ebnet den Weg für die weitere wichtige Zusammenarbeit, um die vielfältige Bäderlandschaft zu erhalten.