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Gemeinsamer Brief an Herrn Minister Dr. Habeck: Anpassung der Referenzzeiten erforderlich
In einem gemeinsamen Brief vom 11. November wenden sich die Verbände der Bäder- und Gesundheitswirtschaft an Herrn Minister Dr. Habeck mit der Bitte, die besondere Situation der Branche bei der Festlegung der Parameter für die geplanten Finanzhilfen zu berücksichtigen.
Dem Abschlussbericht der ExpertInnen-Kommission Gas und Wärme vom 31.Oktober war zu entnehmen, dass als Berechnungsbasis für die Entlastungen im Rahmen der „Gas- und Wärmepreisbremse“ das Basisjahr 2021 gelten soll (Seite 13 f. des Abschlussberichts) und dass für die Ermittlung des Kontingents für den Garantiepreis 70 % der Jahresverbrauchsprognose, die der Abschlagszahlung aus September 2022 zugrunde gelegt wurde, herangezogen werden sollen (Seite 17 des Abschlussberichts). Beide Parameter geben den realen Bedarf der öffentlichen Bäder, Saunaanlagen und Kurbetriebe jedoch nicht realistisch wieder, da 2021 und teilweise auch 2022 aufgrund der pandemiebedingten Restriktionen kein normaler Betrieb stattfinden konnte.